Die perfekte Stellenanzeige (1)

Aufbau und Gestaltung einer Stellenanzeige sind ausschlaggebend für die treffsichere Rekrutierung von Bewerbern. Wissenswerte Tipps und Praxisbeispiele.

Eine Stellenanzeige ist wie eine Werbebotschaft mit eingebautem Filter: Es gilt, gezielt potenzielle Kandidaten anszuprechen und deren Interesse für eine vakante Position zu wecken. Das heißt auf der einen Seite, möglichst viele Bewerber anzusprechen, die für ein Unternehmen in Frage kommen. Auf der anderen Seite darf das Stellenprofil nicht zu allgemein gehalten sein.

Qualität statt Masse

Schließlich wollen Personaler nicht von der Masse erschlagen werden und sich durch eine Vielzahl von Kandidatenprofilen quälen, die aufgrund der Qualifikation von vorne herein nicht in Frage kommen. Die Kunst liegt wie so oft in der passgenauen Dosierung von Anreizen und Anforderungen.

Grundsätzlich sollte eine Stellenanzeige die folgenden Bereiche abdecken und alle damit verbundenen Fragen beantworten:

Arbeitgeber Wer ist der Arbeitgeber?
Wo liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte?
Was unterscheidet ihn von anderen Unternehmen?
Position Um welche Position geht es?
Was sind die Aufgabenschwerpunkte?
Welche Perspektiven bieten sich?
Was sind typische Tätigkeiten für diese Position?
Gibt es Besonderheiten (Reiseanteil, Arbeitszeiten..)
Erwartungen Welche Anforderungen werden zwingend vorausgesetzt?
Was sind wünschenswerte ‘Add Ons’?
Wann ist die Position zu besetzen?
Leistungen Welche Rahmenbedingungen bietet das Unternehmen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personalverantwortliche sollten die Aufgabenschwerpunkte und Anforderungen möglichst konkret, anschaulich und verständlich beschreiben. Eine Aneinanderreihung von Schlagwörtern gilt es zu vermeiden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Bewerber diese eins zu eins in ihren Bewerbungsschreiben “herunterleiern”.

Anmerkung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert im Hinblick auf Stellenanzeigen, dass diese keine Diskriminierung bestimmter Zielgruppen beinhalten dürfen. So sind Formulierungen wie etwa  “junger dynamischer Mitarbeiter” nicht zulässig, da sie eine Diskriminierung im Hinblick auf das Alter und das Geschlecht darstellen. Sie sollten also immer darauf achten, dass Anzeigen keine Alterbegrenzungen angeben und auf jeden Fall geschlechtsneutral formuliert sind. Eine Ausnahme wäre beispielsweise nur dann möglich, wenn sie ein Model für das Vorführen von Damenbekleidung suchen. In diesem Fall darf speziell nach einer Frau gesucht werden.

 

Das Layout – ein entscheidender Eyecatcher

Auch was das Layout betrifft, gilt es einiges zu beachten. Das Layout einer Anzeige entscheidet zunächst darüber, ob die Aufmerksamkeit eines Lesers geweckt wird oder er die Anzeige einfach überliest. “Eyecatcher” in Form von Logos oder Bildern können den Attraktivitätscharakter einer Anzeige erhöhen. Eine wesentliche Forderung an das Layout der Anzeige stellt die in sich harmonische
Gesamterscheinung und Ausgewogenheit dar.

Der Tod jeder Anzeige ist zu viel Text. Wer meint, den nun schon mal bezahlten Platz auch voll ausschöpfen zu müssen, wird sein Ziel nur in den wenigsten Fällen erreichen. Überdies sollten die wesentlichen inhaltlichen Aussagen in der Anzeige auch optisch in den Vordergrund gestellt werden. Handelt es sich beispielsweise um ein renommiertes Unternehmen mit einem bekannten Markennamen, sollte dieser auf den ersten Blick ins Auge stechen.

>>> Lesen Sie zu diesem Thema auch Teil zwei mit Beispielanzeigen und inhaltlicher Beurteilung


(Doris Brenner, 2009 / Bild: AKS, Fotolia.com)

 

Doris Brenner
ist freie Beraterin mit den Schwerpunkten Personalentwicklung und Karriereberatung. Sie verfügt über Erfahrung in der Industrie sowohl in Führungspositionen als auch im strategischen und operativen Personalwesen. Ihre Veröffentlichungen sind in einer Gesamtauflage über 600.000 Exemplaren erschienen.
www.karriereabc.de/


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