Praxis-Check: Arbeitgeber und Arbeitszeugnisse
Um das Thema Arbeitszeugnis ranken sich viele Mythen: Von verschlüsselten Botschaften bis zu Chefs, die fette Strafen zahlen mussten, weil das Zeugnis Fehler enthielt. Wir haben nachgefragt – und neben den rechtlichen Verpflichtungen für Arbeitgeber auch die Praxis untersucht.
“Prinzipiell ist der Dienstgeber nur dann zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet, wenn ein solches vom Dienstnehmer angefordert wird”, erklärt Mag. Melanie Preiss von der Arbeiterkammer Kärnten in Klagenfurt. “Eine automatische Verpflichtung gibt es nicht.” Wird aber ein Zeugnis verlangt, dann gilt es vorsichtig zu sein.
Nachteilige Formulierungen sind verboten
Denn in Österreich herrscht liegt eine etwas eigenwillige Gesetzgebung vor: Während in Referenzschreiben und Zeugnissen in anderen Ländern offen über einen Arbeitnehmer gesprochen wird, dürfen hierzulande keine Bemerkungen im Arbeitszeugnis stehen, die dem beruflichen Weiterkommen des Beschriebenen schaden könnten.
Klingt vielleicht komisch, ist aber so – und schafft damit manchmal den Bedarf, bestimmte Eigenschaften zu verschlüsseln. Diese Gesetzeslage bestätigt auch Melanie Preiss: “Im Dienstzeugnis dürfen keine nachteiligen Formulierungen drin sein.” Allerdings kann ein Verstoß gegen dieses Verbot nicht gleich zwingend zu einer Strafe führen.
Alternative zur Beschönigung: Einfaches Zeugnis ausstellen
“Wenn ein Dienstzeugnis eine negative Formulierung enthält, oder wenn der Dienstnehmer auch nur den Eindruck hat, dass es so ist, so kann er ein sogenanntes ‚einfaches Dienstzeugnis’ einfordern. Das ist eines, in dem nur die Dienstdauer und die ausgeübten Tätigkeiten erwähnt sind.” Beschönigende oder über die Eckdaten hinausgehende Dienstzeugnisse mögen nett für den Arbeitnehmer sein – ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.
Der Mythos vom Anspruch auf umfassende Lobhudelei ist damit relativiert. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Melanie Preiss meint, dass regelmäßig Beschwerden an die AK herangetragen würden – meist dann, wenn selbst das ‚einfache Zeugnis’ verweigert wird. Allerdings schränkt sie ein, dass solche Fälle in Österreich Ausnahmen wären: “Die meisten Dienstgeber schreiben gerne ein gutes Arbeitszeugnis, wenn der Dienstnehmer seine Aufgaben gut erfüllt hat.” Dies sei vor allem bei Klein- und Mittelstandsunternehmen der Fall.
Große Unternehmen sind ehrlich
Wie aber wird Umgang mit Dienstzeugnissen bei großen heimischen Unternehmen geregelt? “Libro verschlüsselt gar nichts”, erklärt Markus Schmaderer, Personalverrechner der Buch- und Bürobedarfskette. “Jeder Mitarbeiter bekommt ein sehr gutes Zeugnis, dafür wird allerdings immer die gleiche Vorlage verwendet. Der einzige Unterschied liegt in der Beschreibung des Aufgabenbereichs – es variiert also beispielsweise zwischen Verkäufer und Filialleiter.” Darüber hinaus weisen die Libro-Zeugnisse nur noch ein paar Zeilen mit guten Wünschen für die Zukunft auf.
Auch bei den Austrian Airlines bekennt man sich klar zu Arbeitszeugnissen, erkennt dort aber auch den Wert der Information zwischen den Zeilen: “Unter Personalisten versteht man gewisse Aussagen einfach”, meint Manuela Fuchs, Personalentwicklerin bei der AUA. “Wenn ein Zeugnis sehr zurückhaltend geschrieben ist, kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber nicht mit dem Arbeitnehmer zufrieden war.” So könne ein Arbeitgeber die ihm gestellten Aufgaben erfüllen – oder aber “zu unserer vollsten Zufriedenheit” erfüllen.
Schlechte Zeugnisse gibt es nicht
Christoph Mandl ist HR Senior Account Manager bei Raiffeisen International. Er beschreibt die Praxis der Arbeitszeugnisse in Österreich: “Es ist im Endeffekt so, als ob man in die Schule gehen würde und anstatt einem normalen Zeugnis nur eines mit lauter Einsern ausgestellt bekommen dürfte. Denn 2,3,4 oder gar 5 dürfen schon gar nicht erwähnt werden. Also entweder ein Einser – oder nur ‚XY hat diese Schule in der und der Zeit besucht’.” Dass eine schlechte Beurteilung eine enorme Tragweite hätte, davon ist Mandl überzeugt. “Viele Unternehmen schauen sehr auf das Dienstzeugnis.”
Fristlose Kündigung zeigt sich im Datum
Er kritisiert gewisse Praktiken in österreichischen Unternehmen im Bezug auf Zeugnisse: “In manchen Firmen passiert es, dass sich der Arbeitnehmer das Zeugnis selbst schreibt und der Arbeitgeber es nur unterschreibt. Oft ist das in kleinen Firmen so, wo niemand so genau darauf achtet.” Ein qualifiziertes Zeugnis für einen Mitarbeiter der beispielsweise zehn Jahre lang bei der Firma war, sollte laut Mandl mindestens eine A4 Seite betragen. Es sei denn, er hatte immer den gleichen Arbeitsbereich und keine zusätzlichen Aufgaben im Laufe der Zeit. Was aber negativ auffallen kann. Und noch ein Punkt würde bei Mandl Skepsis auslösen: Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mit Ende oder Mitte des Monats geendet hat, dann liege der Verdacht nahe, dass eine fristlose Kündigung erfolgte.