Betriebsrat: Rechte und Pflichten
Grundsätzlich gilt: In allen Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern besteht das Recht, einen Betriebsrat zu bilden. Tipps, was Arbeitgeber dazu beachten müssen.
“Die rechtlichen Bedingungen für die Arbeit eines Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz festgelegt”, erklärt Dr. Robert Priewasser. Der Jurist arbeitet in der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Salzburg. Dazu komme noch die Betriebsratswahlordnung, die berücksichtigt werden muss. Priewasser verweist auf die Unternehmensstruktur in Österreich: Es dominieren Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMUs), die oft weniger als die erforderlichen fünf Mitarbeiter haben; entsprechend gibt es in vielen Unternehmen gar keinen Betriebsrat.
Strenger Kündigungsschutz
Steigt die Mitarbeiterzahl über fünf, entsteht für den Arbeitgeber auch ohne Betriebsrat eine Verpflichtung, die er beachten muss: “Sobald eine Kontaktaufnahme zwischen Mitarbeitern bezüglich einer Betriebsratsgründung erfolgt ist, greift der Kündigungsschutz”, erklärt Mag. Heinrich Schmid. Er ist Referent bei der Wirtschaftskammer Wien und berät Mitglieder, die sich mit sozialpolitischen Fragen an die Kammer wenden.
Dazu gehören auch Fragen über Mitarbeiterbeteiligung, die zu Verpflichtungen für den Arbeitgeber führen. Die Sache mit dem Kündigungsschutz bedeutet in einem konkreten Beispiel: Wenn eine Sekretärin einem Buchhalter vorschlägt, einen Betriebsrat zu gründen, gilt für sie sofort der sehr strenge Kündigungsschutz, den Betriebsräte genießen. “Eine Kündigung könnte dann als Manöver zu Verhinderung eines Betriebsrates ausgelegt werden und wäre leicht anfechtbar”, meint Schmid.
Einsichtsrechte des Betriebsrates
Besonders heikel sind die Einsichtsrechte des Betriebsrates. Dieser Bereich ist Arbeitnehmern oft besonders unangenehm, da hier nicht nur Bezahlung und die Progression der Gehälter offengelegt werden müssen – Betriebsräte dürfen auch in Personalakten Einsicht nehmen. Wie viel ein Betriebsrat in dieser Hinsicht wirklich darf, ist Unternehmern oft gar nicht bewusst. Etwa fünf bis zehn Anfragen zu diesem Thema erreichen allein die Wirtschaftskammer Wien pro Trag, schätzt Schmid.
“Für erste Informationen sind verschiedene Quellen im Internet sicher ausreichend”, meint Robert Priewasser dazu. Auch die Arbeiterkammer Salzburg bietet Beratungen zum Thema via Telefon oder auch in direkter Form.
Beratung in Anspruch nehmen
Wer die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern genau nachschlagen möchte, findet auf der Website des Sozialministeriums neben weiteren Informationen auch den Gesetzestext. “Die wichtigsten, großen Themenkomplexe sind im Gesetz einigermaßen allgemeinverständlich behandelt”, meint Priewasser. Für Detailfragen solle man sich aber doch besser an die jeweilige Kammer oder Gewerkschaft wenden, die Materie werde schnell kompliziert und Spezialisten behalten am ehesten den Überblick.