Eltern sind die loyaleren Mitarbeiter

Wenn Mitarbeiter zu Eltern werden, sind auch die Arbeitgeber davon betroffen. Die jungen Eltern gehen in Karenz, anschließend brauchen sie oft veränderte Arbeitszeiten. Für den Arbeitgeber bietet das Chancen zur Mitarbeiterbindung.

Grundsätzlich hat man als Arbeitgeber ein Interesse daran, Mitarbeitern mit Kindern ein Arbeitsumfeld zu bieten, das kinderfreundlich ist – ohne dadurch die Arbeitsabläufe des Unternehmens zu stören. Fühlen sich ein junger Vater oder eine junge Mutter im Unternehmen wohl, so sind sie loyale Mitarbeiter, die sich stärker als Kinderlose mit dem Unternehmen identifizieren. An dieser Vereinbarkeit zwischen den Bedürfnissen von Kindern und der modernen Arbeitswelt spießt es sich aber oft.

Flexibilität ist wichtig

Das weiß auch Dr. Peter Truzela, Personalleiter von Henkel Österreich. Er kennt allerdings auch Möglichkeiten, dem entgegenzuarbeiten: “Was am meisten hilft, ist die flexible Arbeitszeit. Das ist essentiell.”


Denn”, so Truzela, “wenn man Kinder hat, muss man sie in den Kindergarten oder zur Schule bringen. Nicht jeder wohnt in der Stadt. Außerdem haben die Kindergärten unterschiedliche Zeiten, zu denen die Kinder hingebracht und abgeholt werden müssen.”

Individuelle Arbeitszeitmodelle oder Betriebskindergärten

Was beschwerlich klingen mag, kann den Unterschied zwischen einer Rückkehr an den alten Arbeitsplatz oder dem Unternehmenswechsel machen. Henkel kommt seinen Mitarbeitern entgegen: “Es gibt für jeden individuell zugeschnittene Arbeitszeitmodelle. Natürlich hängt das auch von den Erfordernissen des Jobs ab. Es ist aber auch möglich, die ganze Arbeitszeit zu Hause in Form von Home-Office zu verbringen.”

Betriebskindergärten gibt es dagegen bei Henkel keine, weil die Mitarbeiterzahl am Standort Wien dafür nicht ausreicht. Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMUs) gehen gern Kooperationen mit privaten Kindergärten ein oder schließen sich für die Kinderbetreuung zusammen – so auch Henkel, das mit einem örtlichen Kindergarten kooperiert.

Alternative Jahres-Gleitzeit

Sonja Rappl ist Personaladministratorin bei der Bundesimmobiliengesellschaft BIG. Wenn sie über die Bedürfnisse von jungen Eltern im Beruf spricht, dann nicht nur aus Sicht der Personalistin: Rappls eigener Sohn ist noch keine drei Jahre alt. Sie weist darauf hin, dass BIG zu den 32 Unternehmen gehört, die mit dem Grundzertifikat “berufundfamilie” 2010 ausgezeichnet wurden. Auch die BIG setzt auf flexible Arbeitszeiten und Gleitzeitmodelle. Diese Modelle sind laut Rappl individuell vereinbar, beispielsweise wenn Notsituationen in der Familie auftreten oder Elternteilzeit nötig ist. Der Arbeitnehmer gibt dabei vor, was er möchte, und die BIG versucht eine angemessene Lösung zu finden. “Es gibt auch einen Jahres-Gleitzeitrahmen”, erklärt Rappl. “Wenn man den überschreitet, kann man Gutstunden ins nächste Jahr mitnehmen.” Auch eine Beschäftigung während der Karenz ist dank Heimarbeit möglich. Mitarbeiter erhalten auf Anfrage Laptop und Handy von der Firma.

Toleranz dient der Mitarbeiterbindung

In Ausnahmefällen darf das Kind ins Büro mitgenommen werden, zum Beispiel an schulfreien Tagen, wenn es keine Betreuung gibt. Für einen Betriebskindergarten herrscht laut einer internen Mitarbeiterbefragung dagegen kein Bedarf, auch die BIG setzt daher auf eine Kooperation. Die Folge: Die Rücklaufquote der BIG liegt bei 100 Prozent. Noch ist niemand nach der Karenz ausgeschieden. “Die Leute kommen zurück, normalerweise auch auf den gleichen Posten wie davor”, so Rappl.

Kinder bei der Arbeit?

Besteht für den Arbeitgeber eine Verpflichtung, nach der man Kinder in Notfällen mit ins Büro nehmen darf? Nein, meint Thomas Rauch, Referent für Sozialpolitik bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). “Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass man Kinder in Notfällen zur Arbeit mitnehmen darf. Das ist praktisch sowieso nur in Bürobetrieben möglich, in einer Produktionshalle dagegen nicht.” Ein Kind in die Arbeit mitzunehmen sieht er generell kritisch. “Da stellt sich die Haftungsfrage, Unfallgefahr, Störung bei der Arbeit, Wenn ein Fenster offen ist und das Kind rausfällt, was dann? Auch herabfallende Gegenstände sind ein Problem.” Ebenso wenig gibt es eine Verpflichtung für Betriebskindergärten – sie sind gänzlich freiwillig erbrachte Leistungen, die Unternehmen ohne Zwang anbieten.

Den War for Talents mit Kinderbetreuung gewinnen

Mit dem wieder heftiger werdenden Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte kann es für Unternehmen jedoch ein großer Vorteil sein, Mitarbeiter langfristig an sich zu binden und für ihr Wohlergehen zu sorgen. Denn nur dann kommen sie auch nach der Karenz wieder an den alten Arbeitsplatz zurück: “Bei Henkel ist es sehr üblich, dass man nach der Geburt des Kindes auch wieder ins Management aufgenommen wird”, meint dazu Peter Truzla. Das, so der Personalist, sei bei anderen Firmen keineswegs selbstverständlich.