Behinderte anstellen bringt Vorteile

In der Vorweihnachtszeit entdecken viele Unternehmen ihr soziales Gewissen und spenden für Aktionen wie “Licht ins Dunkel”. Das ist gut, jedoch wäre Menschen mit körperlichen oder mentalen Beeinträchtigungen mehr geholfen, wenn sie ihren Unterhalt selbst verdienen und daraus auch Anerkennung und Identifikation schöpfen könnten.

Behinderte Kollegen fördern soziale Kompetenzen

Dabei ist die Beschäftigung in einem Unternehmen keineswegs bloß als eine Geste des guten Willens und als ein Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung zu sehen, sondern bringt den Unternehmen auch nachweislich Vorteile. Einerseits findet innerhalb der Organisationen eine Sensibilisierung der Mitarbeiter statt, die dadurch auch deren sozialen Kompetenzen fördert. Andererseits entwickeln behinderte Mitarbeiter sehr häufig eine enge Bindung an das Unternehmen und drücken dies mit großem Engagement aus.

Behinderte Arbeitnehmer fordern und fördern

Sicherlich gilt es anfängliche Vorbehalte abzubauen und in der Belegschaft Verständnis zu wecken. Für den Arbeitgeber ist es dabei wichtig, nicht den sozialen Aspekt zu sehr in den Vordergrund zu stellen, sondern zu zeigen, dass jeder zu Leistung fähig ist, sofern die entsprechenden Chancen geboten und die Mitarbeiter am richtigen Platz eingesetzt werden.

Dem Grundsatz des Forderns und Förderns kommt hier eine besondere Bedeutung zu, und gerade moderne Technologien ermöglichen oft einen Ausgleich bei Beeinträchtigungen. Die Beschäftigung behinderter Mitarbeiter ist überdies insofern ein wichtiges Signal an die Belegschaft als diese erkennen kann, dass zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall ein Wiedereinstieg in das Erwerbsleben möglich wäre.

Finanzielle Vorteile durch Anstellung Behinderter

Abgesehen von diesen positiven Aspekten auf der Ebene von Diversity und motivatorischer Faktoren können jene Firmen, die Behinderte einstellen, auch mit finanziellen Vorteilen rechnen. In Österreich sieht der Gesetzgeber eine Beschäftigungspflicht von so genannten „begünstigten Behinderten“ vor.  Arbeitgeber, die in Österreich 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet auf je 25 Mitarbeiter einen begünstigten behinderten Menschen einzustellen. Diese Anzahl wird als Pflichtzahl bezeichnet.

Sofern dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, ist eine Ausgleichstaxe zu zahlen, die zweckgebunden ist und in einen Ausgleichsfonds fließt. Die Zahlungen kommen einerseits der Förderung von begünstigten Behinderten zugute und andererseits erhalten die Arbeitgeber, die Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen, umgekehrt eine Prämie in der Höhe der Ausgleichstaxe. Monatlich beträgt diese Ausgleichstaxe 226 Euro für jeden nichtbeschäftigten Mitarbeiter mit Behinderung.

Schutzbestimmungen für Behinderte

Der Status des “begünstigten Behinderten” wird über das Bundessozialamt geregelt, wo ein Antrag einzubringen ist. Für eine Begünstigung muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent festgestellt werden. Vorausgesetzt, dass die Betroffenen für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, gehen mit diesem Bescheid bestimmte Schutzbestimmungen einher. Er hat daher entscheidende Rechtsfolgen, denn ein freiwilliger Verzicht auf diesen Status ist nachher nicht mehr möglich. Für begünstigte Behinderte gilt zunächst der Entgeltschutz, der sicherstellt, dass das Einkommen nicht geringer sein darf als jenes der nichtbehinderten Kollegen.

Kündigungsschutz

Zudem gilt ein besonderer Kündigungsschutz bzw. muss für eine Kündigung zuvor die Genehmigung des Behindertenausschusses eingeholt werden. In der Regel wird dann nach einer Lösung gesucht, um das Dienstverhältnis noch zu retten. Durch den Kündigungsschutz sollen die Nachteile einer Behinderung zwar ausgeglichen werden, jedoch herrscht nicht automatisch das Prinzip der Unkündbarkeit.

Schutz vor Diskriminierung wegen der Behinderung

Wichtig ist zudem, dass Behinderte allgemein gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind – unabhängig vom Grad ihrer Behinderung bzw. ob der Status der “begünstigten Behinderung” vorliegt oder nicht. So darf im Sinne der Gleichstellung beispielsweise bei einer Bewerbung die Angabe einer Behinderung für die Auswahl eines Mitarbeiters keine Rolle spielen.

Zahlreiche Anreize sollen Behinderte in den Beruf bringen

Viele Unternehmen sehen sich durch diese Schutzbestimmungen immer noch zu sehr in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt, weshalb der Beschäftigungspflicht lediglich rund 65 Prozent der Unternehmen nachkommen und die Beschäftigungsquote von Behinderten derzeit nur halb so hoch ist wie jene der Nichtbehinderten.

Trotz jährlicher Erhöhungen der Ausgleichstaxe ist dieser Anteil seit den 90er-Jahren relativ konstant geblieben. Dabei werden seitens des Bundes und auch der Länder immer wieder zusätzliche Anreize geschaffen. Neben der Prämie in Höhe der Ausgleichstaxe fallen für die Beschäftigung von beeinträchtigten Arbeitnehmern unter anderem auch die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds etc. weg.

Zudem gibt es vom AMS spezielle Förderprogramme, um Behinderte im Arbeitsleben zu integrieren. Diese sind auch mit Entgeltbeihilfen gekoppelt, die bis zu 50 Prozent der Bruttolohnkosten betragen können. Den Arbeitgebern winken außerdem großzügige Förderungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für bauliche Maßnahmen, um ihr Unternehmen barrierefrei zu gestalten.